Haushaltsentwurf gesetzeswidrig

Für gesetzeswidrig hält der BÜRGERBLOCK den in der  Sitzung vom 21.06.12 des Haushalts- und Finanzausschusses vorgelegten Haushaltsentwurf. Sein Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes wurde allerdings von der Mehrheit von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP abgelehnt. Die Initiative will nun den Beschwerdeweg einlegen.

Hintergrund der Beschwerde sei die fehlende Abschlussbilanz zum 31.12.2010, die nach § 1, Abs. 2 Nr. 3 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen) vorzuliegen habe. Ohne diese Bilanz, so der BÜRGERBLOCK, könne eine Beurteilung der aktuellen Finanzlage der Stadt Bad Honnef nicht erfolgen. Und erst recht nicht die Beurteilung des Haushaltsentwurfs für 2012/2013. 2. Vorsitzender Christoph Kramer: “In der Privatwirtschaft wäre das so, wenn der Vorstand um seine Entlastung bittet, ohne zu sagen, wie viele Schulden dem Vermögen gegenüberstehen.”

Siehe auch Haushaltsrede vom 21.06.12

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert