Haushaltsrede Bürgerblock 21.06.2012

Nachstehend veröffentlichen wir die Haushaltsrede des Bürgerblocks vom 21.06.12.

Frau Bürgermeisterin, meine Damen und Herren,
im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihres Hauses für die geleistete Arbeit. Bitte leiten Sie dies weiter.
In diesen Dank schließen wir auch die Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Ratsfraktionen ein.

Bitte nehmen Sie unsere Ausführungen zum Doppelhaushalt 2012/2013 zu PROTOKOLL.

Der Haushaltsentwurf, den Sie, Frau Bürgermeisterin dem Rat zur Entscheidung vorlegen, ist ergebnisbezogen der Weg in griechische Verhältnisse, der Weg nach Athen und die Erkenntnis, am Ende 2013 erhebliche Wirtschaftliche Störungen vorzufinden

Aber darum geht es jetzt nicht. Es ist die Zeit für offene und klare Worte.

Der von Ihnen zu verantwortende Haushaltsplan 2012/2013 ist gesetzeswidrig!!

Sie haben dem Rat für den Berichtszeitraum einen Haushaltsplan mit unvollständigen Anlagen zur Entscheidung vorgelegt.

Der Gesetzgeber schreibt im § 1 Abs. 2 Satz 3 der GemHVO NRW vor, dass die Bilanz des Vorvorjahres beizufügen ist – also die Bilanz per 31.12.2010. Das ist nicht erfolgt. Eine Ausnahmegenehmigung liegt auch nicht vor.

Es fehlen ebenso die Abschlüsse der nach EigVO tätigen Unternehmensbereiche und die Vorlage des Entwurfs des JA 2011. Das regelt § 95 GO, der Termin war am 31.03.2012.

Sie verweigern somit den Entscheidungsträgern das RECHT, sich ein Bild von der tatsächlichen Vermögens- und Verschuldungslage der Stadt Bad Honnef zu machen.

Klar und deutlich ist die desolate Gemengelage.

Wie entwickeln sich die Bilanzzahlen, für die die Honnefer Bürgerschaft letztlich gerade stehen muss?

Etwa:

  • Eine Bilanz ohne oder nur mit eingeschränktem Testat?
  • Drohverlusten aus Swap- oder Zinswettgeschäften?
  • Uneinbringliche Forderungen?

Ein Beispiel zum Verständnis:

Das Organ einer Gesellschaft  (z.B. der Aufsichtsrat eines Versorgungsunternehmens) hat unternehmensrelevante Entscheidungen zu treffen, ohne das die Entscheider Kenntnis von der Bilanz haben, weil deren Offenlegung gesetzeswidrig verweigert wird.

So ist das in diesem Hause und das lassen Sie, meine Damen und Herren zu?

Das alles entwickelt sich so zu einem unverantwortlichen „KONJUNKTIV“ mit weitreichenden Folgen.

Diese Unverantwortlichkeit werden wir, der Bürgerblock nicht mittragen.

Wir fordern vorsorglich bei einem  bejahenden Beschluss von Ihnen, Frau Bürgermeisterin, diesen  gemäß  der GO NRW zu beanstanden.
Sollte das nicht geschehen, bleibt uns nur der Weg über die Kommunalaufsicht und höher, das zu klären.

Wir halten es für geboten, den Doppelhaushalt, weil GESETZESWIDRIG, zurückzuweisen und neu zu verhandeln, wenn die vollständigen Unterlagen zur Gesamtbeurteilung vorliegen.

Meine Damen und Herren,

nehmen Sie bitte Kenntnis von einer gerichtlichen Auseinandersetzung  zwischen dem Rat der Stadt Eschweiler und einer dortigen Wählergemeinschaft  bei ähnlicher Sachlage. (da ging es auch u. a. um das Fehlen einer Bilanz eines Vorvorjahres.)

Das Verwaltungsgericht  Aachen (AZ.: 1131/10J) hat diesem GESETZESWIDRIGEN Verhalten durch „Erlass einer einstweiligen Anordnung“ ein Ende gesetzt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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